Der WORK, unser Warenlift, wurde für die täglichen Anforderungen in Gewerbe und Industrie entwickelt. Robust, funktional und zuverlässig unterstützt er effiziente Arbeitsabläufe. Gemeinsam mit Ihnen planen wir die passende Ausführung für Ihre Immobilie und den jeweiligen Einsatz.
Echte Schweizer Qualität – Made in Regensdorf.
WORK C1000
Nennlast bis 10’000 kg | bis 133 Personen
Förderhöhe individuell planbar
Geschwindigkeit bis 1.0 m/s
Schweizer Qualitätsprodukt
individuelles Design
hochwertige Verarbeitung der Materialien
modernste Technik
hoher Komfort und Zuverlässigkeit
individuelle Konzeption für verschiedenste Einsatzbereiche
maschinenraumlos MRL
mit Maschinenraum MR
Liftplaner
Mit dem Liftplaner erhalten Sie in wenigen Schritten die passenden Planungsdaten zum Download.
Zum LiftplanerSchweizer Qualität die überzeugt
Unsere Referenzen
Referenzen aus Industrie-, Gewerbe- und Logistikgebäuden, in denen ein zuverlässiger und effizienter Waren- und Materialtransport gefragt ist.
Zu den ReferenzenLiftwissen – alle Antworten auf Ihre Fragen
Einsatzmöglichkeiten von Warenaufzügen
Warenaufzüge kommen überall dort zum Einsatz, wo Güter, Materialien oder sperrige Waren regelmässig zwischen verschiedenen Etagen transportiert werden. Typische Einsatzbereiche sind Industrie- und Gewerbebauten, Lager- und Logistikgebäude sowie Verkaufsflächen.
Traglast, Kabinengrösse und Ausstattung lassen sich auf die jeweiligen Anforderungen abstimmen.
In Spitälern und Pflegeeinrichtungen kommen Warenaufzüge beispielsweise für den Transport von Material, Wäsche oder medizinischen Geräten zum Einsatz.
Was unterscheidet Waren- von Lastenaufzügen?
Waren- und Lastenaufzüge unterscheiden sich vor allem in ihrem vorgesehenen Einsatz und in der Ausführung der Anlage. Warenaufzüge sind für den Transport von Gütern ausgelegt und können – je nach Ausführung und Zulassung – auch von Personen begleitet werden. Lastenaufzüge dienen dagegen dem Transport von schweren Gütern und sind bei entsprechenden Ausführungen nicht für die Personenbeförderung vorgesehen.
Welche Ausführung geeignet ist, hängt unter anderem von der Traglast, den Abmessungen der Güter und der Nutzung der Anlage ab. Der WORK der Lift AG ist beispielsweise für Traglasten bis 10’000 kg erhältlich und lässt sich auf die jeweiligen Anforderungen abstimmen.
Sicherheitsvorschriften der Warenaufzüge
Ein Warenaufzug muss höchsten Sicherheitsvorgaben entsprechen. Dafür sorgen diverse gesetzliche Vorgaben. Die wichtigste ist die Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen. Sie gilt sowohl für Personen- als auch für Warenaufzüge. Die Verordnung verweist an mehreren Stellen auf die EU-Aufzugsrichtlinie und ihre Vorgaben. An diese müssen sich demnach unter anderem die Hersteller und Händler von Aufzügen sowie Montagebetriebe halten.
Zudem haben die Kantone Zürich, Genf, Tessin und Glarus zusätzliche Vorschriften erlassen, um die Sicherheit von Aufzügen weiter zu erhöhen. Darüber hinaus müssen in allen Kantonen die Vorgaben der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) eingehalten werden. Die VKF ist für die Ausarbeitung von Brandschutzvorschriften zuständig.
Laut Obligationenrecht ist der Eigentümer des Aufzugs dafür verantwortlich, dass ein sicherer Betrieb gewährleistet ist. Dies gelingt vor allem durch die Inanspruchnahme eines regelmässigen Services. Dafür stehen wir von der Lift AG Ihnen gerne zur Verfügung.
Wie werden Warenaufzüge gewartet und welche Serviceverträge gibt es?
Eine regelmässige Wartung unterstützt den zuverlässigen und langfristigen Betrieb Ihres Warenaufzugs. Unsere Servicetechniker kontrollieren die relevanten Komponenten und Sicherheitseinrichtungen und führen notwendige Wartungs- und Pflegearbeiten aus.
Je nach gewünschtem Leistungsumfang stehen drei Serviceverträge zur Verfügung:
Basisvertrag
Regelmässige Wartung und Inspektion, Pflege der relevanten Komponenten sowie technischer Support und Beratung.
Standardvertrag
Zusätzlich zum Basisumfang ist die Störungsbehebung rund um die Uhr enthalten.
Vollservice
Der Vollservice umfasst zusätzlich notwendige Reparaturen sowie den Austausch von Ersatz- und Verschleissteilen im Rahmen des Vertrags.









