Sicherheit
Wer ist für die Sicherheit eines Aufzugs verantwortlich?
Für den sicheren Betrieb einer Liftanlage ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. Betreiber verantwortlich. Er sorgt dafür, dass die Anlage regelmässig gewartet und die geltenden Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
Eine fachgerechte Wartung durch ein qualifiziertes Serviceunternehmen unterstützt den Eigentümer dabei, die Liftanlage zuverlässig zu betreiben und ihren Zustand langfristig zu erhalten.
Was tun, wenn der Lift bei einem Stromausfall stehen bleibt?
Bei einem Stromausfall bleiben die Notbeleuchtung und die Notrufeinrichtung dank der Notstromversorgung in Betrieb. So können Sie Kontakt mit unserer Störungszentrale aufnehmen und Unterstützung anfordern.
Unsere Mitarbeitenden koordinieren die erforderliche Unterstützung. Je nach Situation übernehmen Servicetechniker, Haustechniker oder die Feuerwehr die Befreiung aus der Liftkabine.
Befindet sich die Liftkabine auf Höhe einer Etage, kann sich die Kabinentür, je nach Anlagentyp, von innen öffnen lassen. Ist dies nicht möglich, übernimmt unser Fachpersonal die sichere Befreiung.
Bleiben Sie in der Liftkabine und warten Sie auf Unterstützung. Versuchen Sie nicht, die Türen selbst zu öffnen oder die Kabine eigenständig zu verlassen. So kann die Befreiung sicher durchgeführt werden.
Fahren Aufzüge nach einem Stromausfall einfach weiter?
Nein. Bei einem Stromausfall bleibt die Liftanlage in der Regel stehen. Eine Notstromversorgung kann je nach Anlage die Alarmierung und – bei entsprechenden Anlagen – die Voraussetzungen für eine Evakuierung unterstützen. Die Befreiung aus der Liftkabine erfolgt durch geschultes Personal von aussen.
Nach Wiederherstellung der Stromversorgung kann die Anlage je nach Ausführung und Situation selbstständig wieder in Betrieb gehen oder eine Rückstellung durch den Störungsdienst erforderlich sein.
Bei einem geplanten Stromunterbruch sollte die Liftanlage vorgängig ausser Betrieb genommen werden, damit sie während dieser Zeit nicht benutzt wird.
Können im Aufzugsschacht Fremdinstallationen installiert werden?
Grundsätzlich sind Fremdinstallationen – also Leitungen oder andere Installationen, die nicht zur Liftanlage gehören – im Aufzugsschacht nicht zulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Installation ausserhalb des Schachts nicht möglich sein. Dann müssen verschiedene Voraussetzungen geprüft und erfüllt werden.
Entscheidend ist, dass die Fremdinstallation den Aufzug in keiner Betriebsart beeinträchtigt und die geltenden Anforderungen an Sicherheit und Brandschutz eingehalten werden. Eine solche Lösung muss entsprechend fachlich geprüft und freigegeben werden.
Wenn Sie eine Fremdinstallation im Bereich einer Liftanlage planen, empfehlen wir, dies frühzeitig mit uns abzuklären. So kann geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Umsetzung möglich ist.
Welche Normen und Sicherheitsanforderungen gelten bei Aufzügen in der Schweiz?
Für Aufzugsanlagen gelten in der Schweiz verschiedene gesetzliche Vorgaben und technische Normen. Sie regeln unter anderem die Sicherheit, die technische Ausführung und die Zugänglichkeit von Aufzügen.
Zu den wichtigen Grundlagen gehören die Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen sowie die entsprechenden Normen der SN EN 81-Reihe. Je nach Anlage und Einsatzbereich kommen weitere Normen und Vorschriften hinzu.
Auch die Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen. Dafür sind unter anderem die SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und die SN EN 81-70 relevant.
Bei der Planung und Ausführung können zudem Brandschutzvorschriften eine Rolle spielen. Diese richten sich unter anderem nach den Vorgaben der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).
Welche Anforderungen konkret gelten, hängt von der Art der Aufzugsanlage, ihrer Nutzung und den baulichen Gegebenheiten ab.
Welche Vorschriften gelten bei einer Liftmodernisierung?
Bei einer Modernisierung müssen die geltenden Sicherheitsvorschriften berücksichtigt werden. In der Schweiz bildet die SIA 370.00 (basierend auf der europäischen Norm EN 81-80, auch bekannt als SNEL) den massgebenden Stand der Technik. Sie legt fest, welche sicherheitsrelevanten Anforderungen bei bestehenden Liftanlagen erfüllt werden müssen.
Liftwissen
Was versteht man unter einem Liftservice?
Ein Liftservice umfasst alle Massnahmen, die den sicheren, zuverlässigen und gesetzeskonformen Betrieb einer Aufzugsanlage gewährleisten.
Im Mittelpunkt steht die regelmässige Wartung. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten sorgfältig geprüft und instandgehalten, unter anderem:
- Motor
- Steuerung
- Tragseile
- Türen
So bleibt Ihre Liftanlage jederzeit zuverlässig in Betrieb.
Zum Liftservice gehören auch die Behebung von Störungen sowie notwendige Reparaturen. Unsere Servicetechniker sorgen dafür, dass Ihre Anlage schnell wieder verfügbar ist und sicher funktioniert.
Verschleissteile werden vorausschauend beurteilt und bei Bedarf ersetzt. Dadurch bleibt die Betriebssicherheit hoch und die Lebensdauer der Anlage wird unterstützt.
Wer ist für den Liftservice verantwortlich?
Für den sicheren Betrieb einer Liftanlage ist grundsätzlich der Eigentümer der Liegenschaft verantwortlich. Er sorgt dafür, dass die Anlage regelmässig gewartet wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dies richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, unter anderem nach der Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 58 OR sowie den kantonalen Sicherheitsvorschriften.
Je nach Eigentumsform gelten folgende Zuständigkeiten:
- Ein- und Mehrfamilienhäuser: Der Gebäudeeigentümer organisiert den Liftservice.
- Stockwerkeigentum (STWEG): Die Verantwortung liegt bei der Stockwerkeigentümergemeinschaft. In der Praxis übernimmt diese Aufgabe häufig die Hausverwaltung.
- Mietliegenschaften: Der Vermieter ist für die Wartung der Liftanlage zuständig. Die Kosten können – je nach Mietvertrag – über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Mit einem passenden Servicevertrag ist die regelmässige Wartung zuverlässig organisiert. Unsere Servicetechniker übernehmen die vereinbarten Wartungsarbeiten und sorgen dafür, dass Ihre Liftanlage dauerhaft sicher und zuverlässig betrieben werden kann.
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb von Liftanlagen ergibt sich aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und sicherheitstechnischen Vorschriften.
Wie oft sollte ein Liftservice erfolgen?
Das Gesetz schreibt keine fixe Wartungsfrequenz vor. Die Intervalle richten sich nach Herstellerangaben, Nutzungsintensität und kantonalen Vorschriften. Vielmehr ergeben sich die Wartungsintervalle durch die Intensität der Nutzung und die Angaben des Herstellers.
In der Praxis haben sich je nach Nutzung folgende Wartungsintervalle für den Liftservice etabliert:
- In kleineren Wohnhäusern mit moderater Nutzung werden in der Regel 4 bis 6 Wartungen pro Jahr durchgeführt. Das bedeutet, dass Servicetechniker etwa alle zwei bis drei Monate vor Ort sind.
- Bei Aufzügen mit durchschnittlicher Nutzung sind etwa 6 Wartungen pro Jahr üblich. Dadurch erfolgt eine Wartung ungefähr alle zwei Monate.
- In Gebäuden mit intensiver Nutzung – beispielsweise Geschäftsgebäuden, Spitäler oder Einkaufszentren – sind monatliche Wartungen sinnvoll, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb sicherzustellen.
Diese Intervalle stellen branchenübliche Richtwerte dar. Die tatsächliche Wartungshäufigkeit sollte immer an die konkrete Nutzung und die Empfehlungen des Herstellers angepasst werden.
Welche Leistungen umfasst unser Liftservice?
Liftservice – für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb
Mit unserem Liftservice sorgen wir dafür, dass Ihre Aufzugsanlage dauerhaft sicher, zuverlässig und effizient funktioniert. Unsere Servicetechniker prüfen Ihre Anlage regelmässig vor Ort, kontrollieren alle sicherheitsrelevanten Komponenten und führen die erforderlichen Wartungsarbeiten fachgerecht aus. Dazu gehören auch das Reinigen, Schmieren und Einstellen der relevanten Bauteile.
Basis-Servicevertrag – die zuverlässige Grundlage
Der Basis-Servicevertrag umfasst alle regelmässigen Wartungsarbeiten sowie unseren technischen Telefonsupport. Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihre Liftanlage gerne beratend zur Seite. Der Basis-Servicevertrag ist für Anlagen geeignet, die bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen.
Standard-Servicevertrag – schnelle Hilfe, wenn sie gebraucht wird
Wenn rasche Unterstützung im Störungsfall gefragt ist, bietet der Standard-Servicevertrag zusätzliche Sicherheit. Unser 24-Stunden-Störungsdienst ist rund um die Uhr erreichbar und sorgt dafür, dass Ihre Liftanlage schnell wieder in Betrieb ist.
All-inclusive-Servicevertrag – maximale Planungssicherheit
Mit dem All-inclusive-Servicevertrag profitieren Sie von maximaler Planungssicherheit. Neben Wartung und Störungsbehebung sind auch Reparaturen sowie Ersatzteile inklusive – einschliesslich Lieferung, Einbau und fachgerechter Entsorgung der ausgetauschten Komponenten.
Verschleissteile tauschen wir aus, sobald ihr Zustand dies erforderlich macht. So bleibt Ihre Liftanlage zuverlässig in Betrieb und die Lebensdauer wichtiger Komponenten wird verlängert.
Haben Sie Fragen zu unseren Serviceverträgen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Wir unterstützen Sie gerne und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Liftanlage.
Wovon hängen die Kosten für einen Liftservice ab?
Die Kosten für einen Liftservice richten sich nach den Anforderungen Ihrer Aufzugsanlage. Entscheidend sind insbesondere:
- Art und Nutzung der Anlage
- Umfang der gewünschten Serviceleistungen
- gewähltes Servicemodell
Mit einem passenden Servicevertrag bleiben Wartung und Unterhalt planbar. Die regelmässigen Wartungen werden automatisch terminiert und von unseren Servicetechnikern fachgerecht ausgeführt. So ist Ihre Liftanlage jederzeit optimal betreut – ohne zusätzlichen Koordinationsaufwand für Sie.
Je nach Servicevertrag profitieren Sie von weiteren Leistungen, beispielsweise einem 24-Stunden-Störungsdienst oder einem umfassenden Reparaturservice, inklusive Ersatzteilen. So wählen Sie genau den Leistungsumfang, der zu Ihrer Anlage und Ihren Anforderungen passt.
Gerne beraten wir Sie persönlich und finden gemeinsam den passenden Servicevertrag für Ihre Liftanlage.
Wie werden die Aufzüge an individuelle Anforderungen angepasst?
Die Planung eines Aufzugs richtet sich nach dem Gebäude, seiner Nutzung und den Anforderungen an Technik und Gestaltung. Bereits in der Planungsphase arbeiten wir eng mit Architekten, Bauherren und Betreibern zusammen. Dabei werden unter anderem die Platzverhältnisse, Traglast, Kabinengrösse, Zugänge und gewünschte Ausstattung berücksichtigt.
Besonders bei Ersatzanlagen und nachträglichen Einbauten werden die baulichen Gegebenheiten genau analysiert. So kann die neue Anlage auf die vorhandene Situation abgestimmt werden.
Bei besonderen Einsatzbereichen kommen individuelle Lösungen zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Glasaufzüge, explosionsgeschützte Aufzüge oder Aufzüge für die Chemiebranche. Je nach Einsatzgebiet können Grösse, Materialien und Ausstattung entsprechend gewählt werden.
Die MODULO- und WORK-Aufzüge werden von der Lift AG in Regensdorf geplant, konstruiert und gefertigt. Das ermöglicht eine flexible Umsetzung auch bei besonderen Anforderungen.
Auch bei der Gestaltung stehen verschiedene Materialien, Farben und Ausstattungsvarianten zur Verfügung. So lässt sich der Aufzug technisch und optisch passend in das Gebäude integrieren.
Wie lange hält ein Lift – und was passiert, wenn er älter wird?
Bei normaler Nutzung können Aufzugsanlagen 20 bis 30 Jahre und länger betrieben werden. Wie lange eine Anlage tatsächlich genutzt werden kann, hängt unter anderem von der Nutzung, der Belastung, der Wartung und dem Zustand der einzelnen Komponenten ab.
Das Erreichen dieser Zeitspanne bedeutet nicht automatisch, dass die gesamte Anlage ersetzt werden muss. Je nach Zustand kann eine Modernisierung sinnvoll sein. Dabei werden einzelne Komponenten erneuert und die Anlage technisch oder gestalterisch an die aktuellen Anforderungen angepasst.
Eine regelmässige Wartung trägt dazu bei, den Zustand der Anlage frühzeitig zu beurteilen und notwendige Massnahmen rechtzeitig zu erkennen.
Warum haben viele ältere Gebäude keinen Lift?
Viele ältere Gebäude wurden ursprünglich ohne Lift gebaut. Bei Wohngebäuden mit wenigen Geschossen gehörte ein Aufzug damals noch nicht zum üblichen Ausstattungsstandard. Heute lässt sich in vielen Fällen ein Lift nachträglich einbauen.
Welche Vorschriften gelten bei einer Liftmodernisierung?
Bei einer Modernisierung müssen die geltenden Sicherheitsvorschriften berücksichtigt werden. In der Schweiz bildet die SIA 370.00 (basierend auf der europäischen Norm EN 81-80, auch bekannt als SNEL) den massgebenden Stand der Technik. Sie legt fest, welche sicherheitsrelevanten Anforderungen bei bestehenden Liftanlagen erfüllt werden müssen.
Aufzuege
Wie werden die Aufzüge an individuelle Anforderungen angepasst?
Die Planung eines Aufzugs richtet sich nach dem Gebäude, seiner Nutzung und den Anforderungen an Technik und Gestaltung. Bereits in der Planungsphase arbeiten wir eng mit Architekten, Bauherren und Betreibern zusammen. Dabei werden unter anderem die Platzverhältnisse, Traglast, Kabinengrösse, Zugänge und gewünschte Ausstattung berücksichtigt.
Besonders bei Ersatzanlagen und nachträglichen Einbauten werden die baulichen Gegebenheiten genau analysiert. So kann die neue Anlage auf die vorhandene Situation abgestimmt werden.
Bei besonderen Einsatzbereichen kommen individuelle Lösungen zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Glasaufzüge, explosionsgeschützte Aufzüge oder Aufzüge für die Chemiebranche. Je nach Einsatzgebiet können Grösse, Materialien und Ausstattung entsprechend gewählt werden.
Die MODULO- und WORK-Aufzüge werden von der Lift AG in Regensdorf geplant, konstruiert und gefertigt. Das ermöglicht eine flexible Umsetzung auch bei besonderen Anforderungen.
Auch bei der Gestaltung stehen verschiedene Materialien, Farben und Ausstattungsvarianten zur Verfügung. So lässt sich der Aufzug technisch und optisch passend in das Gebäude integrieren.
Wie lange hält ein Lift – und was passiert, wenn er älter wird?
Bei normaler Nutzung können Aufzugsanlagen 20 bis 30 Jahre und länger betrieben werden. Wie lange eine Anlage tatsächlich genutzt werden kann, hängt unter anderem von der Nutzung, der Belastung, der Wartung und dem Zustand der einzelnen Komponenten ab.
Das Erreichen dieser Zeitspanne bedeutet nicht automatisch, dass die gesamte Anlage ersetzt werden muss. Je nach Zustand kann eine Modernisierung sinnvoll sein. Dabei werden einzelne Komponenten erneuert und die Anlage technisch oder gestalterisch an die aktuellen Anforderungen angepasst.
Eine regelmässige Wartung trägt dazu bei, den Zustand der Anlage frühzeitig zu beurteilen und notwendige Massnahmen rechtzeitig zu erkennen.
Welche Normen und Sicherheitsanforderungen gelten bei Aufzügen in der Schweiz?
Für Aufzugsanlagen gelten in der Schweiz verschiedene gesetzliche Vorgaben und technische Normen. Sie regeln unter anderem die Sicherheit, die technische Ausführung und die Zugänglichkeit von Aufzügen.
Zu den wichtigen Grundlagen gehören die Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen sowie die entsprechenden Normen der SN EN 81-Reihe. Je nach Anlage und Einsatzbereich kommen weitere Normen und Vorschriften hinzu.
Auch die Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen. Dafür sind unter anderem die SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» und die SN EN 81-70 relevant.
Bei der Planung und Ausführung können zudem Brandschutzvorschriften eine Rolle spielen. Diese richten sich unter anderem nach den Vorgaben der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).
Welche Anforderungen konkret gelten, hängt von der Art der Aufzugsanlage, ihrer Nutzung und den baulichen Gegebenheiten ab.
Warum haben viele ältere Gebäude keinen Lift?
Viele ältere Gebäude wurden ursprünglich ohne Lift gebaut. Bei Wohngebäuden mit wenigen Geschossen gehörte ein Aufzug damals noch nicht zum üblichen Ausstattungsstandard. Heute lässt sich in vielen Fällen ein Lift nachträglich einbauen.
Modernisierungen
Welche Vorschriften gelten bei einer Liftmodernisierung?
Bei einer Modernisierung müssen die geltenden Sicherheitsvorschriften berücksichtigt werden. In der Schweiz bildet die SIA 370.00 (basierend auf der europäischen Norm EN 81-80, auch bekannt als SNEL) den massgebenden Stand der Technik. Sie legt fest, welche sicherheitsrelevanten Anforderungen bei bestehenden Liftanlagen erfüllt werden müssen.
