Bestehende Gebäude

Auch in bestehenden Gebäuden lassen sich Komfort, Zugänglichkeit und Werterhalt gezielt verbessern. Ob Liftmodernisierung, Ersatzanlage oder nachträglicher Lifteinbau – die Lift AG entwickelt Lösungen, die auf die baulichen Gegebenheiten und die Anforderungen Ihres Projekts abgestimmt sind. Von der ersten Abklärung bis zur Umsetzung begleiten wir Sie persönlich und sorgen für einen reibungslosen Projektablauf.

Unsere Produkte / Lösungen

Für bestehende Gebäude umfasst unser Angebot Liftmodernisierungen, Ersatzanlagen und nachträgliche Lifteinbauten. Je nach Ausgangslage entwickeln wir die passende Ausführung für Ihr Gebäude.

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Ist die Lebensdauer eines Aufzugs erreicht, lohnt sich in vielen Fällen der Einbau einer Ersatzanlage. Sie verbindet moderne Technik mit…

Ein Lift lässt sich auch in vielen bestehenden Gebäuden nachträglich realisieren. Ob im Treppenhaus, im Gebäudeinneren oder an der Aussenfassade…

Eine Modernisierung ist eine wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zur Ersatzanlage – insbesondere dann, wenn bestehende Bauteile weiter genutzt werden können….

baumanagement

Eine erfolgreiche Liftmodernisierung oder Ersatzanlage erfordert eine sorgfältige Planung und eine reibungslose Koordination aller Beteiligten. Genau das übernehmen wir für…

Liftplaner

Mit dem Liftplaner erhalten Sie in wenigen Schritten die passenden Planungsdaten zum Download. 

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Unser Versprechen

Wir denken und handeln nachhaltig, offen und fair. Unsere Firmenwerte Flexibilität, Kontinuität und Qualität sind dabei unser oberstes Gebot. Unsere Eigenständigkeit ist uns wichtig und bildet den Grundstein unseres Erfolgs.

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Referenzen

MODULO

Andreasstrasse 65

Zürich

WORK C1000

Helsinkistrasse 9

Münchenstein

ECO

Seefeldstrasse

Zürich

Ihre Spezialisten für Modernisierungen

Mit einer Modernisierung investieren Sie nachhaltig in die Werterhaltung und in die Sicherheit Ihrer Immobilie.
Eine modernere Optik und bessere Verfügbarkeit sind dabei ein weiterer Pluspunkt. Aus ökologischer Sicht ist eine Modernisierung die perfekte Lösung, um eine ältere Liftanlage an die heutigen Gegebenheiten anzupassen.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einem Liftservice?

Antwort

Ein Liftservice umfasst alle Massnahmen, die den sicheren, zuverlässigen und gesetzeskonformen Betrieb einer Aufzugsanlage gewährleisten.

Im Mittelpunkt steht die regelmässige Wartung. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten sorgfältig geprüft und instandgehalten, unter anderem: 

  • Motor  
  • Steuerung  
  • Tragseile  
  • Türen  

So bleibt Ihre Liftanlage jederzeit zuverlässig in Betrieb.

Zum Liftservice gehören auch die Behebung von Störungen sowie notwendige Reparaturen. Unsere Servicetechniker sorgen dafür, dass Ihre Anlage schnell wieder verfügbar ist und sicher funktioniert. 

Verschleissteile werden vorausschauend beurteilt und bei Bedarf ersetzt. Dadurch bleibt die Betriebssicherheit hoch und die Lebensdauer der Anlage wird unterstützt. 

Wer ist für den Liftservice verantwortlich?

Antwort

Für den sicheren Betrieb einer Liftanlage ist grundsätzlich der Eigentümer der Liegenschaft verantwortlich. Er sorgt dafür, dass die Anlage regelmässig gewartet wird und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dies richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, unter anderem nach der Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 58 OR sowie den kantonalen Sicherheitsvorschriften.

Je nach Eigentumsform gelten folgende Zuständigkeiten:

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser: Der Gebäudeeigentümer organisiert den Liftservice.
  • Stockwerkeigentum (STWEG): Die Verantwortung liegt bei der Stockwerkeigentümergemeinschaft. In der Praxis übernimmt diese Aufgabe häufig die Hausverwaltung.
  • Mietliegenschaften: Der Vermieter ist für die Wartung der Liftanlage zuständig. Die Kosten können – je nach Mietvertrag – über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Mit einem passenden Servicevertrag ist die regelmässige Wartung zuverlässig organisiert. Unsere Servicetechniker übernehmen die vereinbarten Wartungsarbeiten und sorgen dafür, dass Ihre Liftanlage dauerhaft sicher und zuverlässig betrieben werden kann.

Die Verantwortung für den sicheren Betrieb von Liftanlagen ergibt sich aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und sicherheitstechnischen Vorschriften. 

Wie oft sollte ein Liftservice erfolgen?

Antwort

Das Gesetz schreibt keine fixe Wartungsfrequenz vor. Die Intervalle richten sich nach Herstellerangaben, Nutzungsintensität und kantonalen Vorschriften. Vielmehr ergeben sich die Wartungsintervalle durch die Intensität der Nutzung und die Angaben des Herstellers. 

In der Praxis haben sich je nach Nutzung folgende Wartungsintervalle für den Liftservice etabliert:

  • In kleineren Wohnhäusern mit moderater Nutzung werden in der Regel 4 bis 6 Wartungen pro Jahr durchgeführt. Das bedeutet, dass Servicetechniker etwa alle zwei bis drei Monate vor Ort sind.
  • Bei Aufzügen mit durchschnittlicher Nutzung sind etwa 6 Wartungen pro Jahr üblich. Dadurch erfolgt eine Wartung ungefähr alle zwei Monate
  • In Gebäuden mit intensiver Nutzung – beispielsweise GeschäftsgebäudenSpitäler oder Einkaufszentren – sind monatliche Wartungen sinnvoll, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb sicherzustellen.

Diese Intervalle stellen branchenübliche Richtwerte dar. Die tatsächliche Wartungshäufigkeit sollte immer an die konkrete Nutzung und die Empfehlungen des Herstellers angepasst werden.

Welche Leistungen umfasst unser Liftservice?

Antwort

Liftservice – für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb 

Mit unserem Liftservice sorgen wir dafür, dass Ihre Aufzugsanlage dauerhaft sicher, zuverlässig und effizient funktioniert. Unsere Servicetechniker prüfen Ihre Anlage regelmässig vor Ort, kontrollieren alle sicherheitsrelevanten Komponenten und führen die erforderlichen Wartungsarbeiten fachgerecht aus. Dazu gehören auch das Reinigen, Schmieren und Einstellen der relevanten Bauteile.

Basis-Servicevertrag – die zuverlässige Grundlage 

Der Basis-Servicevertrag umfasst alle regelmässigen Wartungsarbeiten sowie unseren technischen Telefonsupport. Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihre Liftanlage gerne beratend zur Seite. Der Basis-Servicevertrag ist für Anlagen geeignet, die bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen.

Standard-Servicevertrag – schnelle Hilfe, wenn sie gebraucht wird

Wenn rasche Unterstützung im Störungsfall gefragt ist, bietet der Standard-Servicevertrag zusätzliche Sicherheit. Unser 24-Stunden-Störungsdienst ist rund um die Uhr erreichbar und sorgt dafür, dass Ihre Liftanlage schnell wieder in Betrieb ist.

All-inclusive-Servicevertrag – maximale Planungssicherheit 

Mit dem All-inclusive-Servicevertrag profitieren Sie von maximaler Planungssicherheit. Neben Wartung und Störungsbehebung sind auch Reparaturen sowie Ersatzteile inklusive – einschliesslich Lieferung, Einbau und fachgerechter Entsorgung der ausgetauschten Komponenten. 

Verschleissteile tauschen wir aus, sobald ihr Zustand dies erforderlich macht. So bleibt Ihre Liftanlage zuverlässig in Betrieb und die Lebensdauer wichtiger Komponenten wird verlängert. 

Haben Sie Fragen zu unseren Serviceverträgen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Wir unterstützen Sie gerne und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Liftanlage. 

Wovon hängen die Kosten für einen Liftservice ab?

Antwort

Die Kosten für einen Liftservice richten sich nach den Anforderungen Ihrer Aufzugsanlage. Entscheidend sind insbesondere:

  • Art und Nutzung der Anlage
  • Umfang der gewünschten Serviceleistungen
  • gewähltes Servicemodell

Mit einem passenden Servicevertrag bleiben Wartung und Unterhalt planbar. Die regelmässigen Wartungen werden automatisch terminiert und von unseren Servicetechnikern fachgerecht ausgeführt. So ist Ihre Liftanlage jederzeit optimal betreut – ohne zusätzlichen Koordinationsaufwand für Sie.

Je nach Servicevertrag profitieren Sie von weiteren Leistungen, beispielsweise einem 24-Stunden-Störungsdienst oder einem umfassenden Reparaturservice, inklusive Ersatzteilen. So wählen Sie genau den Leistungsumfang, der zu Ihrer Anlage und Ihren Anforderungen passt.

Gerne beraten wir Sie persönlich und finden gemeinsam den passenden Servicevertrag für Ihre Liftanlage.

Wie werden die Aufzüge an individuelle Anforderungen angepasst?

Antwort

Die Planung eines Aufzugs richtet sich nach dem Gebäude, seiner Nutzung und den Anforderungen an Technik und Gestaltung. Bereits in der Planungsphase arbeiten wir eng mit Architekten, Bauherren und Betreibern zusammen. Dabei werden unter anderem die Platzverhältnisse, Traglast, Kabinengrösse, Zugänge und gewünschte Ausstattung berücksichtigt.

Besonders bei Ersatzanlagen und nachträglichen Einbauten werden die baulichen Gegebenheiten genau analysiert. So kann die neue Anlage auf die vorhandene Situation abgestimmt werden.

Bei besonderen Einsatzbereichen kommen individuelle Lösungen zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Glasaufzüge, explosionsgeschützte Aufzüge oder Aufzüge für die Chemiebranche. Je nach Einsatzgebiet können Grösse, Materialien und Ausstattung entsprechend gewählt werden.

Die MODULO- und WORK-Aufzüge werden von der Lift AG in Regensdorf geplant, konstruiert und gefertigt. Das ermöglicht eine flexible Umsetzung auch bei besonderen Anforderungen.

Auch bei der Gestaltung stehen verschiedene Materialien, Farben und Ausstattungsvarianten zur Verfügung. So lässt sich der Aufzug technisch und optisch passend in das Gebäude integrieren.

Wie lange hält ein Lift – und was passiert, wenn er älter wird?

Antwort

Bei normaler Nutzung können Aufzugsanlagen 20 bis 30 Jahre und länger betrieben werden. Wie lange eine Anlage tatsächlich genutzt werden kann, hängt unter anderem von der Nutzung, der Belastung, der Wartung und dem Zustand der einzelnen Komponenten ab.

Das Erreichen dieser Zeitspanne bedeutet nicht automatisch, dass die gesamte Anlage ersetzt werden muss. Je nach Zustand kann eine Modernisierung sinnvoll sein. Dabei werden einzelne Komponenten erneuert und die Anlage technisch oder gestalterisch an die aktuellen Anforderungen angepasst.

Eine regelmässige Wartung trägt dazu bei, den Zustand der Anlage frühzeitig zu beurteilen und notwendige Massnahmen rechtzeitig zu erkennen.

Warum haben viele ältere Gebäude keinen Lift?

Antwort

Viele ältere Gebäude wurden ursprünglich ohne Lift gebaut. Bei Wohngebäuden mit wenigen Geschossen gehörte ein Aufzug damals noch nicht zum üblichen Ausstattungsstandard. Heute lässt sich in vielen Fällen ein Lift nachträglich einbauen.

Welche Vorschriften gelten bei einer Liftmodernisierung?

Antwort

Bei einer Modernisierung müssen die geltenden Sicherheitsvorschriften berücksichtigt werden. In der Schweiz bildet die SIA 370.00 (basierend auf der europäischen Norm EN 81-80, auch bekannt als SNEL) den massgebenden Stand der Technik. Sie legt fest, welche sicherheitsrelevanten Anforderungen bei bestehenden Liftanlagen erfüllt werden müssen.

Wie werden die Aufzüge an individuelle Anforderungen angepasst?

Antwort

Die Planung eines Aufzugs richtet sich nach dem Gebäude, seiner Nutzung und den Anforderungen an Technik und Gestaltung. Bereits in der Planungsphase arbeiten wir eng mit Architekten, Bauherren und Betreibern zusammen. Dabei werden unter anderem die Platzverhältnisse, Traglast, Kabinengrösse, Zugänge und gewünschte Ausstattung berücksichtigt.

Besonders bei Ersatzanlagen und nachträglichen Einbauten werden die baulichen Gegebenheiten genau analysiert. So kann die neue Anlage auf die vorhandene Situation abgestimmt werden.

Bei besonderen Einsatzbereichen kommen individuelle Lösungen zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Glasaufzüge, explosionsgeschützte Aufzüge oder Aufzüge für die Chemiebranche. Je nach Einsatzgebiet können Grösse, Materialien und Ausstattung entsprechend gewählt werden.

Die MODULO- und WORK-Aufzüge werden von der Lift AG in Regensdorf geplant, konstruiert und gefertigt. Das ermöglicht eine flexible Umsetzung auch bei besonderen Anforderungen.

Auch bei der Gestaltung stehen verschiedene Materialien, Farben und Ausstattungsvarianten zur Verfügung. So lässt sich der Aufzug technisch und optisch passend in das Gebäude integrieren.

Wie lange hält ein Lift – und was passiert, wenn er älter wird?

Antwort

Bei normaler Nutzung können Aufzugsanlagen 20 bis 30 Jahre und länger betrieben werden. Wie lange eine Anlage tatsächlich genutzt werden kann, hängt unter anderem von der Nutzung, der Belastung, der Wartung und dem Zustand der einzelnen Komponenten ab.

Das Erreichen dieser Zeitspanne bedeutet nicht automatisch, dass die gesamte Anlage ersetzt werden muss. Je nach Zustand kann eine Modernisierung sinnvoll sein. Dabei werden einzelne Komponenten erneuert und die Anlage technisch oder gestalterisch an die aktuellen Anforderungen angepasst.

Eine regelmässige Wartung trägt dazu bei, den Zustand der Anlage frühzeitig zu beurteilen und notwendige Massnahmen rechtzeitig zu erkennen.

Warum haben viele ältere Gebäude keinen Lift?

Antwort

Viele ältere Gebäude wurden ursprünglich ohne Lift gebaut. Bei Wohngebäuden mit wenigen Geschossen gehörte ein Aufzug damals noch nicht zum üblichen Ausstattungsstandard. Heute lässt sich in vielen Fällen ein Lift nachträglich einbauen.

Welche Vorschriften gelten bei einer Liftmodernisierung?

Antwort

Bei einer Modernisierung müssen die geltenden Sicherheitsvorschriften berücksichtigt werden. In der Schweiz bildet die SIA 370.00 (basierend auf der europäischen Norm EN 81-80, auch bekannt als SNEL) den massgebenden Stand der Technik. Sie legt fest, welche sicherheitsrelevanten Anforderungen bei bestehenden Liftanlagen erfüllt werden müssen.

Welche Vorschriften gelten bei einer Liftmodernisierung?

Antwort

Bei einer Modernisierung müssen die geltenden Sicherheitsvorschriften berücksichtigt werden. In der Schweiz bildet die SIA 370.00 (basierend auf der europäischen Norm EN 81-80, auch bekannt als SNEL) den massgebenden Stand der Technik. Sie legt fest, welche sicherheitsrelevanten Anforderungen bei bestehenden Liftanlagen erfüllt werden müssen.